Anspruch auf VGS

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein,
wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit
von mindestens  2 Monaten noch nicht in Arbeit vermittelt sind.
 
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben,
kann Ihnen ein Gutschein von der zuständigen Behörde ausgestellt werden.
Ein Rechtsanspruch besteht allerdings zur Zeit nicht.

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