Arbeitnehmer

Der private Arbeitsvermittler schließt mit dem Arbeitsuchenden einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, aus dem insbesondere die zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Dies wird explizit durch den Gesetzgeber im Rahmen des Vermittlungsgutscheins gefordert. Der Vermittlungsvertrag muss vor der Aufnahme der Vermittlung geschlossen werden.

Als Vergütung ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag erlaubt. Die Vermittlungsgutscheine sind drei Monate gültig und werden  über 2.000 € - im Einzelfall bis 2500 € - inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer ausgestellt. Bei erfolgreicher Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt übergibt der Gutschein-Inhaber das Original des Vermittlungs-Gutscheins. 
 
Der fällige Betrag wird direkt vom Arbeitsamt an den privaten Personalvermittler in zwei Raten nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen gezahlt: Eine erste Rate in Höhe von 1.000 €, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Wochen überdauert hat, der Rest, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate überdauert hat.

 

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